Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schalansky Wohn- & Alltagshilfe
Regelungen zu Auftrag, Leistungsumfang, Terminen, Abrechnung, Material, Technikhilfe und Widerrufsrecht.
Stand: 15. August 2026 · Version 1.0
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner bin ich, Michael Schalansky, handelnd unter Schalansky Wohn- & Alltagshilfe, Waltersweidenstraße 03, 99091 Erfurt, Deutschland. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mit mir geschlossenen Verträge über die nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Mein Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die die Leistungen überwiegend zu privaten Zwecken in Anspruch nehmen.
Aufträge für gewerbliche oder selbstständige Zwecke sind derzeit nicht Bestandteil meines Angebots.
2. Gegenstand und Umfang der Leistungen
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen „Auftragsübersicht zur Bestätigung“ beziehungsweise aus der vor Ort geschlossenen schriftlichen Auftragsvereinbarung.
Zu meinem Angebot können insbesondere praktische Hilfen rund um Wohnen und Montage, Garten und Saison, Alltag, kleinere Besorgungen sowie einfache Technikhilfe gehören.
Nicht geschuldet sind Tätigkeiten, die außerhalb meines angebotenen Tätigkeitsbereichs liegen oder aufgrund gesetzlicher, fachlicher oder sicherheitsbezogener Anforderungen einem entsprechend qualifizierten Fachbetrieb vorbehalten sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeiten an festen Elektro-, Gas- oder Sanitärinstallationen sowie Pflegeleistungen, medizinische Tätigkeiten, gefährliche Höhen- und Baumarbeiten und andere nicht angebotene Facharbeiten.
Stellt sich vor oder während der Ausführung heraus, dass eine Arbeit nicht sicher, nicht zulässig oder fachlich nicht vertretbar durchgeführt werden kann, kann ich die Ausführung ablehnen oder abbrechen. Bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachte und nach der vereinbarten Preisgrundlage vergütungspflichtige Leistungen sowie eine vereinbarte Anfahrt können berechnet werden, soweit der Abbruch nicht von mir zu vertreten ist. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
3. Anfrage und Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch stellt noch keinen Vertragsschluss dar.
Bei Kunden mit E-Mail-Adresse übersende ich nach der Abstimmung eine „Auftragsübersicht zur Bestätigung“ mit Leistungsumfang, Termin, Preis beziehungsweise Preisgrundlage und den zum Vertrag gehörenden Unterlagen. Die Auftragsübersicht enthält eine individuelle Frist, bis zu der ein angebotener Termin reserviert bleibt.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Auftragsübersicht innerhalb dieser Frist ohne Änderungen bestätigt. Ändert oder ergänzt der Kunde bei seiner Antwort wesentliche Bestandteile, stimme ich den geänderten Leistungsumfang erneut mit ihm ab und übersende erforderlichenfalls eine neue Auftragsübersicht.
Nach Vertragsschluss erhält der Kunde von mir eine Auftragsbestätigung.
Kunden ohne E-Mail-Adresse können einen Termin telefonisch zunächst unverbindlich reservieren. Der Vertrag wird in diesem Fall vor Beginn der Arbeiten beim Kunden schriftlich geschlossen. Der Kunde erhält eine eigene Ausfertigung der Vertragsunterlagen.
4. Beauftragung durch Angehörige oder andere Personen
Auftraggeber und Vertragspartner ist grundsätzlich die Person, die den Auftrag erteilt.
Soll eine Person ausdrücklich im Namen einer anderen Person handeln, muss dies bei der Beauftragung eindeutig angegeben werden. Die handelnde Person muss hierzu berechtigt sein.
Wird die Leistung bei einer anderen Person als dem Auftraggeber erbracht, muss die Person vor Ort mit dem Zutritt und der Durchführung der vereinbarten Arbeiten einverstanden sein.
Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten können von einer anderen Person vor Ort nur beauftragt werden, wenn sie hierzu vom Auftraggeber ermächtigt wurde.
5. Auftragsumfang, Fotos und Aufwandsschätzungen
Vom Kunden übermittelte Fotos, Videos, Beschreibungen oder sonstige Informationen dienen grundsätzlich der Vorbereitung und Einschätzung des Auftrags. Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus der vereinbarten Auftragsübersicht beziehungsweise der schriftlichen Auftragsvereinbarung.
Angaben zum voraussichtlichen Zeitaufwand sind unverbindliche Einschätzungen, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine verbindliche Leistungsdauer vereinbart wurde.
Zeigt sich während der Arbeit ein zusätzlicher oder vorher nicht erkennbarer Aufwand, stimme ich diesen mit dem Kunden ab, bevor wesentliche zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten ausgeführt werden.
Kleinere Auftragserweiterungen können vor Ort mündlich vereinbart werden, wenn Leistungsumfang und Preisgrundlage eindeutig sind und ich der Erweiterung zustimme. Bei wesentlichen Änderungen des Leistungsumfangs oder der Preisgrundlage soll eine ergänzte oder neue Auftragsvereinbarung erfolgen.
6. Termine und Terminänderungen
Vereinbarte Termine führe ich nach Möglichkeit wie bestätigt durch.
Kann ich einen Termin aus einem wichtigen und nicht vorhersehbaren Grund, beispielsweise wegen Krankheit, Unfall oder eines vergleichbaren Ereignisses, nicht einhalten, informiere ich den Kunden möglichst frühzeitig. Nach Möglichkeit biete ich einen Ersatztermin an. Noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nicht berechnet.
Der Kunde wird gebeten, eine notwendige Terminabsage so früh wie möglich mitzuteilen. Für eine mitgeteilte Terminabsage erhebe ich grundsätzlich keine pauschale Stornogebühr.
Bereits speziell für den Auftrag beschaffte und nicht ohne Weiteres anderweitig verwendbare oder rückgabefähige Materialien sowie ausdrücklich vereinbarte Fremdkosten können nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechnet werden. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.
7. Nichterscheinen oder fehlender Zugang
Kann ein verbindlich vereinbarter Termin nicht durchgeführt werden, weil der Kunde den Termin schuldhaft versäumt oder den vereinbarten Zugang zum Einsatzort nicht ermöglicht, obwohl ich zum vereinbarten Termin erschienen bin, kann ich Ersatz des dadurch tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.
Bei der Ermittlung des Schadens werden insbesondere ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Nutzung der freigewordenen Arbeitszeit berücksichtigt. Als Orientierung für den maximal zu berücksichtigenden Terminausfall dienen die vereinbarte Mindestarbeitszeit sowie die tatsächlich angefallene vereinbarte Anfahrt.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ist der Kunde für das Nichterscheinen oder den fehlenden Zugang nicht verantwortlich, verlange ich keinen entsprechenden Schadensersatz.
Diese Regelung gilt nicht für lediglich telefonisch vorgenommene unverbindliche Terminreservierungen, bei denen noch kein Vertrag zustande gekommen ist.
8. Preise und Abrechnung
Maßgeblich sind die in der jeweiligen Auftragsübersicht oder schriftlichen Auftragsvereinbarung genannten Preise und Preisgrundlagen.
Bei zeitabhängig abgerechneten Leistungen gelten die dort angegebene Mindestzeit und die vereinbarten Abrechnungsschritte. Nach der Mindestzeit erfolgt die Abrechnung in den vereinbarten 15-Minuten-Einheiten. Dabei wird ausschließlich die insgesamt nach der Mindestzeit angefallene Arbeitszeit einmalig auf die nächste 15-Minuten-Einheit aufgerundet; einzelne Tätigkeiten, Unterbrechungen oder Arbeitsschritte werden nicht jeweils gesondert aufgerundet.
Die für den konkreten Auftrag vereinbarte Anfahrtspauschale wird vor Vertragsschluss angegeben. Soweit kein Festpreis ausdrücklich vereinbart wurde, wird nach dem tatsächlich angefallenen und nach der vereinbarten Preisgrundlage abrechenbaren Aufwand abgerechnet.
Ich wende die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen. Die in der Auftragsübersicht genannten Preise sind die vom Kunden zu zahlenden Endpreise, soweit nicht ausdrücklich zusätzliche, zuvor vereinbarte Kosten hinzukommen.
9. Material und Beschaffung
Vom Kunden bereitgestelltes Material prüfe ich im zumutbaren Umfang auf erkennbare Eignung. Erscheint bereitgestelltes Material ungeeignet, beschädigt oder für die vorgesehene Verwendung nicht ausreichend sicher, kann ich dessen Verwendung ablehnen.
Für Mängel, die ausschließlich auf ungeeignetem oder mangelhaftem vom Kunden bereitgestelltem Material beruhen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Meine Verantwortung für die eigene ordnungsgemäße Arbeitsleistung bleibt hiervon unberührt.
Von mir beschafftes Material wird grundsätzlich zum tatsächlichen Einkaufspreis weiterberechnet. Kleinmaterial bis zu einem Gesamtwert von 10,00 Euro je Auftrag kann nach tatsächlichem Verbrauch ohne erneute Einzelrückfrage verwendet und berechnet werden, sofern für den konkreten Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
Darüber hinausgehende oder besondere Materialkosten stimme ich vor der Beschaffung mit dem Kunden ab. Zusätzliche Beschaffungszeit, besondere Fahrten oder sonstige Beschaffungskosten werden nur berechnet, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
Bei größeren oder speziell für einen Kunden zu beschaffenden Materialien kann ich vor der Beschaffung einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der voraussichtlich anfallenden Material- und vereinbarten Fremdkosten vereinbaren.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die vereinbarte Leistung notwendigen Voraussetzungen sicher. Dazu gehören insbesondere der vereinbarte Zugang zum Einsatzort, erforderliche Berechtigungen oder Zustimmungen sowie Informationen, die für eine sichere Durchführung der Arbeiten wesentlich sind.
Der Kunde soll mich insbesondere über ihm bekannte Besonderheiten wie verdeckte Leitungen, besondere Wand- oder Bodenaufbauten, Fußbodenheizungen oder sonstige mögliche Gefahrenstellen informieren.
Bei Mietobjekten ist der Kunde dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen des Vermieters oder anderer Berechtigter einzuholen.
Entstehen durch eine vom Kunden zu vertretende fehlende Mitwirkung tatsächlich zusätzliche Warte-, Prüf- oder Arbeitszeiten, können diese berechnet werden, soweit sie nach der vereinbarten Preisgrundlage vergütungspflichtig sind. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
11. Einkäufe, Auslagen und Kundengeld
Kleinere Beträge kann ich nach vorheriger Absprache für den Kunden auslegen und gegen Nachweis abrechnen. Bei größeren Einkäufen oder besonderen Beschaffungen kann ich einen Vorschuss verlangen.
Übergibt mir der Kunde für eine vereinbarte Besorgung Bargeld, verwende ich dieses ausschließlich zweckgebunden. Ausgaben und Rückgeld rechne ich soweit möglich anhand von Kassenbons oder anderen Belegen nachvollziehbar ab.
Bankkarten des Kunden setze ich grundsätzlich nicht unter Verwendung einer vom Kunden mitgeteilten PIN ein. PIN, TAN und vergleichbare persönliche Sicherheitsmerkmale nehme ich nicht entgegen und verwende sie nicht.
12. Schlüssel und Zugang zu Wohnungen
Eine dauerhafte Verwahrung von Kundenschlüsseln biete ich grundsätzlich nicht an.
Eine vorübergehende Schlüsselübergabe kann ausnahmsweise für einen konkret vereinbarten Auftrag erfolgen. Art der Übergabe und Rückgabe werden dabei eindeutig abgestimmt. Den Schlüssel gebe ich nach Abschluss des vereinbarten Zwecks zurück.
13. Technikhilfe
Technikhilfe kann insbesondere die Einrichtung, Verbindung, Bedienung, Konfiguration sowie nach Vereinbarung einfache Installationen und Updates von Geräten oder Software umfassen.
Bei reiner Beratung, Anleitung, Fehlersuche oder einer ersten Einschätzung wird kein bestimmter Reparatur-, Wiederherstellungs- oder Fehlerbehebungserfolg geschuldet. Soweit im konkreten Auftrag ausdrücklich ein bestimmter Arbeitserfolg vereinbart ist, bleibt dieser geschuldete Leistungsumfang maßgeblich.
Vor Arbeiten, die vorhandene Daten oder Einstellungen beeinflussen können, ist der Kunde dafür verantwortlich, soweit zumutbar eine angemessene Datensicherung vorzunehmen.
Ich biete insbesondere keine Datenrettung, keine Fernwartung und keine Durchführung von Bankgeschäften an. PIN, TAN, Passwörter und vergleichbare persönliche Zugangsdaten nehme ich nicht entgegen. Soweit eine Eingabe erforderlich ist, nimmt der Kunde diese selbst vor.
Gesetzliche Haftungsansprüche des Kunden bleiben unberührt.
14. Persönliche Leistungserbringung
Die vereinbarten Leistungen erbringe ich, Michael Schalansky, persönlich.
Der Einsatz weiterer Personen ist derzeit nicht Bestandteil des angebotenen Vertragsmodells.
15. Mängel und Beanstandungen
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhaften Leistungen bleiben unberührt.
Bei einer Beanstandung soll mir Gelegenheit gegeben werden, den behaupteten Mangel zunächst zu prüfen und, soweit gesetzlich vorgesehen und für den Kunden zumutbar, selbst nachzubessern.
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere in Fällen, in denen eine vorherige Nachbesserung nicht erforderlich oder nicht zumutbar ist, bleiben hiervon unberührt.
16. Haftung
Ich hafte uneingeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist meine Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist meine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden, beispielsweise aufgrund einer trotz erkennbaren Risikos unterlassenen zumutbaren Datensicherung oder unzutreffender Angaben zu den Voraussetzungen am Einsatzort, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
17. Zahlung
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung der vereinbarten Leistung durch Rechnung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung. Barzahlung kann nach vorheriger Absprache vereinbart werden.
Bei größeren Materialbeschaffungen oder ausdrücklich vereinbarten Fremdkosten kann ich vor der Beschaffung beziehungsweise Beauftragung einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der voraussichtlich anfallenden Material- und Fremdkosten vereinbaren.
18. Widerrufsrecht
Bei Verträgen, bei denen dem Kunden gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, stelle ich dem Kunden vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
Soll die vereinbarte Leistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, erfolgt dies nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Der Kunde wird gesondert darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein kann und wann das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der dem Kunden zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.
19. Wiederkehrende Einsätze
Auch bei wiederkehrender Unterstützung stellt grundsätzlich jeder einzeln vereinbarte und bestätigte Termin einen eigenen Auftrag dar.
Eine automatische Vertragsverlängerung, ein Abonnement oder ein Anspruch auf dauerhaft feste Wochentage entsteht nur, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
20. Maßgebliche Vertragsunterlagen
Für den jeweiligen Auftrag gelten die bei Vertragsschluss vereinbarte Auftragsübersicht beziehungsweise Auftragsvereinbarung sowie die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.